Win-Welt Computerservice
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind auch dann wirksam, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich zwischen uns und dem Kunden vereinbart werden. Eventuelle Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden spätestens durch mündliche oder schriftliche Erteilung des Auftrags unter Verzicht auf die Anwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, selbst wenn diesen im Einzelfall nicht widersprochen wird, vom Kunden anerkannt.

 

Liefergegenstände

Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte sind freibleibend und unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von uns vertriebenen Geräte sind mangels anderweitiger individueller Vereinbarungen annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Bestellungen des Kunden enthalten verbindliche Angebote, welche wir nach Wahl entweder durch Zusendung

einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annehmen. Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen 12 Monaten seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen, so entfällt eine Lieferverpflichtung für uns. Die Abruf und Abnahmeverpflichtung des Kunden bleibt unberührt.

 

Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen

Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen, sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen diese einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

Preise

Die von uns mitgeteilten Preise sind freibleibend, auch wenn sie in Auftragsbestätigungen enthalten sind.

Sämtliche Preise beinhalten weder Verpackungsmaterialkosten noch Versicherungskosten.

 

Lieferung

Die von uns angegebenen Lieferungstermine, -fristen und -zeiträume sind nur annähernd und unverbindlich. Wurde von den Vertragsparteien kein bestimmter Liefertermin, Lieferfrist und -zeitraum schriftlich vereinbart, so stehen die angegebenen Termine, Fristen und Zeiträume der Lieferung unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Erfolgte die Belieferung durch den Vorlieferanten nicht rechtzeitig, ordnungsgemäß oder ausreichend, so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung gegenüber dem Kunden entbunden. Ferner bei wesentlichen Rohstoffverteuerungen, in Fällen höherer Gewalt, bei wesentlichen Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger für die Lieferung relevanter Begleitkosten, als auch bei Lieferungsschwierigkeiten in Folge von Arbeitskämpfen.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber uns sind insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Die vorbezeichneten Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach bekannt werden und Mitteilung des Störgrundes, einer Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB vorzunehmen. Die durch uns an den Kunden gelieferten Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten Lieferungsland weggeführt werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß der Außenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem Kunden selbst zu beantragen.

 

Gefahrenübergang

Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch uns einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderungsunternehmen oder einer sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die von uns gelieferte Ware bleibt solange in unserem Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Abschluss dieser Verfahren bestehen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an uns ab.

Des weiteren ist er nicht berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über die Ware zu verfügen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist diese Einziehungsermächtigung widerrufbar. Die aufgrund der Einziehungsermächtigung eingenommenen Beträge werden vom Kunden treuhänderisch und unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für uns verwaltet. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht uns gehören, weiterveräußert oder wird sie mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes (Rechnungswert) der Vorbehaltsware. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt unsererseits hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen unsererseits gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der Kunde.

 

Eigentumsvorbehalt

Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere Zahlungsverzug), so sind wir befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Hierin ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass diese rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache oder Sachverbindung wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene einheitliche Sache oder Sachverbindung verwahrt dieser für uns unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen Sache oder Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung.

Die Vorbehaltsware muss von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen versichert werden. Die Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf unseren Wunsch als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden vertraglichen, insbesondere versicherungsvertraglichen oder deliktischen Ansprüche bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) an uns ab. Wir geben die uns im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten unsere offenen Forderungen nachweisbar um mehr als 20 % übersteigt.

 

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlt der Kunde nach Fälligkeit nicht, so sind wir befugt, die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, sind wir unbeschadet unserer Rechte der §§ 284 ff., 326 BGB berechtigt,

anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen wahlweise nur noch Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen. Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so sind wir berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.

 

 

Gewährleistung

Die von uns gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei. Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir keine Haftung, auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch uns beraten wurde. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware beschränkt sich im Übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist, uns schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen Zeitraum von 8 Tagen seit Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt.

Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung ist mit uns abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei uns trägt der Kunde. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit der Ware berechnen wir unsere Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltende Verjährungsfrist. Garantieleistungen betreffen ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

 

Haftung

Wir haften für Schäden des Kunden nur insoweit als uns oder unseren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.

Eine Haftung für mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Diese Bestimmung erstreckt sich auf alle Schadensersatzansprüche.

 

Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von uns schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

 

Gerichtsstand/Erfüllungsort

Die durch die mit uns geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden Verpflichtungen sind an unserem Geschäftssitz (Waldalgesheim) zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, auch Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt das für den Geschäftssitz (Waldalgesheim) zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen,

die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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