Allgemeine Liefer- und
Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Unsere Lieferungen,
Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie sind auch dann
wirksam, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
zwischen uns und dem Kunden vereinbart werden.
Eventuelle Abweichungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche
Bestätigung unsererseits wirksam.
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden spätestens durch
mündliche oder schriftliche Erteilung des
Auftrags unter Verzicht auf die Anwendung
eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, selbst
wenn diesen im Einzelfall nicht widersprochen
wird, vom Kunden anerkannt.
Liefergegenstände
Angebote und Angaben
hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte
sind freibleibend und unverbindlich.
Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen
der von uns vertriebenen Geräte sind mangels
anderweitiger individueller Vereinbarungen
annähernd maßgebend und stellen keine
zugesicherten Eigenschaften dar. Bestellungen
des Kunden enthalten verbindliche Angebote,
welche wir nach Wahl entweder durch Zusendung
einer schriftlichen
Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der
Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis
annehmen. Wurde die bestellte Ware bei einer
Bestellung auf Abruf nicht binnen 12 Monaten
seit dem Datum der Auftragsbestätigung
abgenommen, so entfällt eine Lieferverpflichtung
für uns. Die Abruf und Abnahmeverpflichtung des
Kunden bleibt unberührt.
Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen
Zur Wirksamkeit von
Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen,
sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen diese
einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
Preise
Die von uns mitgeteilten
Preise sind freibleibend, auch wenn sie in
Auftragsbestätigungen enthalten sind.
Sämtliche Preise
beinhalten weder Verpackungsmaterialkosten noch
Versicherungskosten.
Lieferung
Die von uns angegebenen
Lieferungstermine, -fristen und -zeiträume sind
nur annähernd und unverbindlich. Wurde von den
Vertragsparteien kein bestimmter Liefertermin,
Lieferfrist und -zeitraum schriftlich
vereinbart, so stehen die angegebenen Termine,
Fristen und Zeiträume der Lieferung unter dem
Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen
ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung
durch unsere Vorlieferanten. Erfolgte die
Belieferung durch den Vorlieferanten nicht
rechtzeitig, ordnungsgemäß oder ausreichend, so
sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung
gegenüber dem Kunden entbunden. Ferner bei
wesentlichen Rohstoffverteuerungen, in Fällen
höherer Gewalt, bei wesentlichen Veränderungen
der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger
für die Lieferung relevanter Begleitkosten, als
auch bei Lieferungsschwierigkeiten in Folge von
Arbeitskämpfen.
Schadensersatzansprüche
des Kunden gegenüber uns sind insoweit ebenfalls
ausgeschlossen. Die vorbezeichneten Lieferungs-
oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide
Vertragsparteien, binnen einer angemessenen
Frist von drei Wochen nach bekannt werden und
Mitteilung des Störgrundes, einer Anpassung des
Vertrages an die veränderten Umstände zu
verlangen oder aber die Rückabwicklung des
Vertragsverhältnisses gemäß den
Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB
vorzunehmen. Die durch uns an den Kunden
gelieferten Waren dürfen nicht aus dem
vereinbarten Lieferungsland weggeführt werden.
Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist
diese gemäß der Außenwirtschaftsgesetze der
Bundesrepublik Deutschland bzw. des
Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung ist von dem Kunden selbst zu
beantragen.
Gefahrenübergang
Sobald die Ware zum
Zweck der Versendung an den Kunden durch uns
einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen
zum Versand eingesetzten unselbständigen
Beförderungsunternehmen oder einer sonstigen zum
Transport bestimmten Person übergeben wurde,
geht die Gefahr einer zufälligen
Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs
der Ware auf den Kunden über. Die von uns
gelieferte Ware bleibt solange in unserem
Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen
Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen,
soweit sie mit der gelieferten Ware in
Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum
Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder
Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt
bis zum Abschluss dieser Verfahren bestehen. Der
Kunde ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware seinerseits nur unter
Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.
Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder
aus einem sonstigen die Vorbehaltsware
betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen
tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an
uns ab.
Des weiteren ist er
nicht berechtigt, durch Verpfändung oder
Sicherungsübereignung über die Ware zu verfügen.
Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen
Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Kommt
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nach, so ist diese
Einziehungsermächtigung widerrufbar. Die
aufgrund der Einziehungsermächtigung
eingenommenen Beträge werden vom Kunden
treuhänderisch und unter gesonderter
Aufbewahrung und Buchung für uns verwaltet. Wird
die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder
zusammen mit anderen Waren, die nicht uns
gehören, weiterveräußert oder wird sie mit
beweglichen Sachen verbunden, so gilt die
vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des
Wertes (Rechnungswert) der Vorbehaltsware.
Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf
Vorbehaltsprodukte hat der Kunde uns sofort und
unter Übergabe der notwendigen Unterlagen
anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet,
den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt
unsererseits hinzuweisen. Die Kosten etwaiger
Interventionen unsererseits gegen
Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf
die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der
Kunde.
Eigentumsvorbehalt
Verhält sich der Kunde
vertragswidrig (insbesondere Zahlungsverzug), so
sind wir befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung
der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte
zu verlangen. Hierin ist kein Rücktritt vom
Vertrag zu sehen. Die eventuell anstehende
Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen
Waren nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass
diese rechtlich dadurch verpflichtet wird.
Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware
durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung
mit anderen Waren, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der
einheitlichen Sache oder Sachverbindung
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an uns
übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene
einheitliche Sache oder Sachverbindung verwahrt
dieser für uns unentgeltlich. Bei
Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen
Sache oder Sachverbindung gilt die obige
Vorausabtretung in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware auch für die Forderungen des
Kunden aus der Weiterveräußerung.
Die Vorbehaltsware muss
von dem Kunden gegen sämtliche Risiken
angemessen versichert werden. Die Vorbehaltsware
ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu
behandeln, getrennt zu lagern und auf unseren
Wunsch als solche zu kennzeichnen. Der Kunde
tritt die durch Beschädigung, Zerstörung oder
Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden
vertraglichen, insbesondere
versicherungsvertraglichen oder deliktischen
Ansprüche bereits jetzt in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware (Rechnungswert) an uns ab. Wir
geben die uns im Rahmen dieser
Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten
Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des
Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten
unsere offenen Forderungen nachweisbar um mehr
als 20 % übersteigt.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind
sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir
über den Betrag verfügen können. Zahlt der Kunde
nach Fälligkeit nicht, so sind wir befugt, die
jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch
einen Verzugszinsschaden in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu
berechnen. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem
Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug,
sind wir unbeschadet unserer Rechte der §§ 284
ff., 326 BGB berechtigt,
anderweitige vereinbarte
oder künftige Lieferungen wahlweise nur noch
Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen.
Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst,
so sind wir berechtigt, die Ware unbeschadet
ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig
auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung
zu veräußern und dem Kunden die Differenz
zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und
dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in
Rechnung zu stellen.
Gewährleistung
Die von uns gelieferte
Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit
die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist,
mangelfrei. Für die Brauchbarkeit der
gelieferten Ware zu einem bestimmten
Verwendungszweck übernehmen wir keine Haftung,
auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über
Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch uns
beraten wurde. Die Gewährleistung ist
ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware
lediglich zu einem bei derartigen Produkten
handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die
Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte
oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende
Ware beschränkt sich im Übrigen auf die
Nachbesserung oder aber auf die Rückgabe der
Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des
zurückgegebenen Warenwertes. Weitergehende
Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines
unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind
ausgeschlossen. Den Kunden trifft hinsichtlich
der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich
nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende
Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf
ihre Beschaffenheit und auf das etwaige
Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften
im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung,
spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten
Rügefrist, uns schriftlich anzuzeigen. Erfolgt
die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen
Zeitraum von 8 Tagen seit Lieferdatum, so gilt
die Ware als genehmigt.
Veräußert oder
verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so
erkennt er die Mangelfreiheit und
Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist
eine Gewährleistung für bereits verarbeitete
oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist
weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die
Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder
sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung ist
mit uns abzustimmen und nur unter konkreter
Bezugnahme auf die jeweilige
Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig. Die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des
zufälligen Untergangs bis zum Eingang der
zurückgelieferten Ware bei uns trägt der Kunde.
Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von
der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt
auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden
verursachte Aufstellungsfehler und
Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der
aufgrund dieser durch den Kunden verursachter
Mangelhaftigkeit der Ware berechnen wir unsere
Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen.
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen
besteht die gleiche Gewährleistung wie für die
ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf
der für diese geltende Verjährungsfrist.
Garantieleistungen betreffen ausschließlich den
Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber
geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche
gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu
und sind nicht abtretbar.
Haftung
Wir haften für Schäden
des Kunden nur insoweit als uns oder unseren
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten
fällt.
Eine Haftung für
mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für
Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Diese
Bestimmung erstreckt sich auf alle
Schadensersatzansprüche.
Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nicht
berechtigt, gegenüber unseren Forderungen ein
Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn,
dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder
um von uns schriftlich anerkannte Ansprüche
handelt.
Gerichtsstand/Erfüllungsort
Die durch die mit uns
geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden
Verpflichtungen sind an unserem Geschäftssitz (Waldalgesheim)
zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und
zukünftige Ansprüche, auch Wechsel- und
Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt
das für den Geschäftssitz (Waldalgesheim)
zuständige Gericht als ausschließlicher
Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden
unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils
verpflichten sich die Vertragsparteien bereits
jetzt, eine Regelung zu treffen,
die dem angestrebten
Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In
diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch
eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
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